« zurück zur Suche
Urteil Keine telefonische Rechtsmitteleinlegung
Schlagworte
Keine telefonische Rechtsmitteleinlegung; Erklärung mittels Protokoll; Beschwerde gegen Versagung des Zuschlags; Zwangsversteigerung
Leitsatz
Ein Rechtsmittel kann nicht telefonisch zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat