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Urteil Keine sofortige Wiederzuführungsanordnung bei Zweckentfremdung
Schlagworte
Keine sofortige Wiederzuführungsanordnung bei Zweckentfremdung
Leitsatz
Anders als bis vor wenigen Jahren ist die unverzügliche Beendigung von zweckfremder Nutzung von Wohnraum nicht ohne weiteres im öffentlichen Interesse geboten (Bestätigung von VG Berlin GE 2001, 705). (Leitsatz der Redaktion)
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