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Urteil Keine regelmäßige Generalinspektion von Elektroleitungen und Elektrogeräten (E-Check)
Schlagworte
Keine regelmäßige Generalinspektion von Elektroleitungen und Elektrogeräten (E-Check); Inspektion; Verkehrssicherungspflicht; Bedenken hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Elektroanlage aufgrund besondere Umstände; Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften; Mitteilungspflicht des Mieters
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.
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