Urteil Keine Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Freigabeerklärung
Schlagworte
Keine Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Freigabeerklärung; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach wirksamer Enthaftungserklärung
Leitsatz
Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietvertragsverhältnis zurück. Dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.
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