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Urteil Keine Nichtzulassungsbeschwerde bei Verstoß gegen vorgesehenen Instanzenzug
Schlagworte
Keine Nichtzulassungsbeschwerde bei Verstoß gegen vorgesehenen Instanzenzug; Verwalterhaftung
Leitsatz
Auch wenn über die Verwalterhaftung unrichtig im Instanzenzug durch das Landgericht und das Oberlandesgericht (statt Amtsgericht und Landgericht) entschieden worden ist, ist die Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH grundsätzlich ausgeschlossen, weil eine WEG-Sache vorliegt.
(Leitsatz der Redaktion)
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