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Urteil Keine Mietminderung bei Lärmbelastung im Mischgebiet
Schlagworte
Keine Mietminderung bei Lärmbelastung im Mischgebiet
Leitsatz
Wenn ein Mieter bewusst in ein Mischgebiet mit Diskotheken und Industrieanlagen zieht, gehören gewisse Geräuschbelästigungen zum vertragsgemäßen Zustand, so dass eine Minderung ausscheidet.
(Leitsatz der Redaktion)
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