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Urteil Keine Haftung des Vermieters für Müllablagerungen durch Dritte
Schlagworte
Keine Haftung des Vermieters für Müllablagerungen durch Dritte
Leitsatz
Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Erstattung der Entsorgungskosten für Fremdmüll, wenn der Mangel dem Vermieter nicht angezeigt wurde. (Leitsatz der Redaktion)
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