Urteil Keine Festschreibung eines bauordnungsrechtlichen Substandards in Milieuschutzgebieten
Schlagworte
Keine Festschreibung eines bauordnungsrechtlichen Substandards in Milieuschutzgebieten; Öffnungsklausel zur Ermöglichung von Modernisierungen
Leitsätze
1. Der Bau eines zusätzlichen Fahrstuhlausstiegs zwischen dem zweiten und dritten Obergeschoss dient der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungsstandards, so dass auch bei einem Hausgrundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung liegt, ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht.
2. Etwaige höhere Mietbelastungen und eine Verdrängungswirkung in gewissem Umfang für einkommensschwache Mieter sind hinzunehmen.
(Leitsätze der Redaktion)
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