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Urteil Keine Erschließungsbeiträge für Altanlagen im Ostteil Berlins


Schlagworte

Keine Erschließungsbeiträge für Altanlagen im Ostteil Berlins; Berechnung der Beitragspflicht nach zum Zeitpunkt des Entstehens geltendem Gesetz

Leitsätze

1. § 242 Abs. 9 BauGB 1998 (zuvor § 245 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 11, § 246 a Abs. 4 BauGB) regelt abschließend die Überleitung des Erschließungsbeitragsrechts in das Beitrittsgebiet am 3. Oktober 1990. Daneben findet § 242 Abs. 1 BauGB keine Anwendung.

2. Im Ostteil Berlins gilt für den Zeitraum vom 3. Oktober 1990 bis 21. Juli 1995 (Inkrafttreten des EBG n. F.) das Erschließungsbeitragsgesetz von 1984/1987 (EBG a. F.) in der Fassung des Rechtsvereinheitlichungsgesetzes, soweit nicht § 34 EBG n. F. etwas anderes regelt. § 8 EBG a. F. ist auch im Ostteil Berlins gültig hinsichtlich der Verteilung des Erschließungsaufwandes in nichtbeplanten Gebieten.

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