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Urteil Keine Bindung des Berufungsgerichts an Streitwertfestsetzung durch erstinstanzliches Gericht
Schlagworte
Keine Bindung des Berufungsgerichts an Streitwertfestsetzung durch erstinstanzliches Gericht; im Zweifel Einlegung von parallelen Rechtsbehelfen; Berufung plus Anhörungsrüge
Leitsatz
Bestehen Zweifel, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt, hat der Rechtsanwalt den für seinen Mandanten sichersten Weg zu beschreiten, selbst wenn dies zu der Notwendigkeit führt, zwei Rechtsbehelfe (hier: Berufung und Anhörungsrüge) parallel anhängig zu machen.
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