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Urteil Keine Bankgebühr für Löschungsbewilligung
Schlagworte
Keine Bankgebühr für Löschungsbewilligung
Leitsatz
Die formularmäßige Abwälzung der Kosten für eine Löschungsbewilligung auf den Bankkunden ist auch dann unwirksam, wenn die Klausel nicht im Preisverzeichnis, sondern im Konditionenteil des Darlehensvertrages enthalten ist. (Leitsatz der Redaktion)
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