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Urteil Keine Zweckentfremdungsgenehmigung für Einliegerwohnung im Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus
Schlagworte
Keine Zweckentfremdungsgenehmigung für Einliegerwohnung im Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus
Leitsatz
Auch Einliegerwohnungen unterfallen dem Zweckentfremdungsverbot, wenn sie als eigenständige Wohneinheiten zum dauerhaften Wohnen rechtlich und tatsächlich geeignet sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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