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Urteil Keine Umlegung einer Notdienstpauschale als Betriebskosten
Schlagworte
Keine Umlegung einer Notdienstpauschale als Betriebskosten
Leitsatz
Bei einer Notdienstpauschale handelt es sich um klassische Verwaltungskosten; sie ist deshalb nicht als Betriebskosten umlagefähig.
(Leitsatz der Redaktion)
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