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Urteil Keine Nutzung als SM-Studio
Schlagworte
Keine Nutzung als SM-Studio
Leitsatz
Es kann dahinstehen, ob die Nutzung einer Teileigentumseinheit als SM-Studio aufgrund der sozialen Ächtung derartiger Betriebe in jedem Fall unterbunden werden darf. Zumindest wenn andere Hausbewohner hierdurch in der Nutzung ihrer Wohnungen durch konkrete Belästigungen beeinträchtigt werden, kann die Nutzung untersagt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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