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Urteil Keine Haftung für rückgezahlten Vorschuss
Schlagworte
Keine Haftung für rückgezahlten Vorschuss
Leitsatz
Der Kläger haftet zwar als Veranlasser für Sachverständigenkosten; dies gilt jedoch nicht bei fehlerhafter Rückzahlung des vom Beklagten gezahlten Vorschusses. (Leitsatz der Redaktion)
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