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Urteil Keine Ersatzvornahme durch Mieter bei treuwidrigem Verhalten


Schlagworte

Keine Ersatzvornahme durch Mieter bei treuwidrigem Verhalten

Leitsätze

1. Ist der Vermieter zur Mängelbeseitigung verurteilt worden und hat danach mehrfach vergeblich einen Termin zur Durchführung der Arbeiten angeboten, kann der Mieter keine Ermächtigung verlangen, Maßnahmen selbst nach Vorschusszahlung durchführen zu lassen (gegen LG Berlin, GE 2012, 1170).

2. Die treuwidrige Verhinderung der Erfüllung des titulierten Anspruchs steht der Erfüllung gleich und schließt eine Ermächtigung zur Handlungsvornahme nach § 887 ZPO aus.

(Leitsätze der Redaktion)

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