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Urteil Keine Erhöhung des Vergleichswerts durch „proaktive“ Regelungen
Schlagworte
Keine Erhöhung des Vergleichswerts durch „proaktive“ Regelungen
Leitsatz
Werden im Räumungsvergleich auch andere Leistungen und mögliche Ansprüche geregelt, die bisher nicht streitig waren, erhöht sich der Vergleichswert dadurch nicht (hier: Verzicht auf Schönheitsreparaturen).
(Leitsatz der Redaktion)
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