« zurück zur Suche
Urteil Keine Berücksichtigung von ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung
Schlagworte
Keine Berücksichtigung von ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung
Leitsätze
1. Gerichte sind zwar berechtigt, auch Merkmale zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen, die nicht in der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel aufgeführt sind; allerdings ist die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr bereits bei der Bestimmung der Wohnlage als Indikator ausreichend berücksichtigt worden.
2. Eine Entfernung von 550 m zur nächsten U-Bahn-Station stellt in Berlin keine überdurchschnittlich gute ÖPNV-Anbindung dar. (Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat
