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Urteil Keine Begründung des Mieterhöhungsverlangens mit Stichtagszuschlag zum Mietspiegel
Schlagworte
Keine Begründung des Mieterhöhungsverlangens mit Stichtagszuschlag zum Mietspiegel
Leitsatz
Bei einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung kann die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 2 BGB) nicht auf der Grundlage des bestehenden Mietspiegels zuzüglich eines Stichtagszuschlags auf der Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes schlüssig dargelegt werden.
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