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Urteil Keine Anwendung der Mietpreisbremse bei Eintritt neuer Mieter durch dreiseitige Vereinbarung in den bestehenden Mietvertrag bei gleichzeitiger Mieterhöhungsvereinbarung, Umgehungsgeschäft


Schlagworte

Keine Anwendung der Mietpreisbremse bei Eintritt neuer Mieter durch dreiseitige Vereinbarung in den bestehenden Mietvertrag bei gleichzeitiger Mieterhöhungsvereinbarung, Umgehungsgeschäft

Leitsatz

Bei einem Austausch eines Mieters durch einen neuen Mieter im Wege der dreiseitigen Vereinbarung zwischen dem Vermieter, dem bisherigen Mieter und dem neuen Mieter wird regelmäßig kein neuer Mietvertrag i.S.d. § 556d Abs. 1 BGB abgeschlossen, selbst wenn die dreiseitige Vereinbarung mit einer Mieterhöhung verbunden wird.

 

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