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Urteil Kein Rechtsmittelverzicht aufgrund Begründungsverzichts für Kostenentscheidung nach gerichtlichem Vergleichsabschluss
Schlagworte
Kein Rechtsmittelverzicht aufgrund Begründungsverzichts für Kostenentscheidung nach gerichtlichem Vergleichsabschluss
Leitsatz
Allein der Verzicht der Parteien auf eine Begründung der Kostenentscheidung bietet noch keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen gleichzeitigen Rechtsmittelverzicht auf die sofortige Beschwerde nach § 91 a Abs. 2 ZPO.
(Leitsatz der Redaktion)
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