« zurück zur Suche
Urteil Kein Ordnungsgeld aus sachfremden Erwägungen
Schlagworte
Kein Ordnungsgeld aus sachfremden Erwägungen; Anordnung des persönlichen Erscheinens der Partei im Termin; Verhängung von Ordnungsgeldbeschlüssen; Nichtstellung von Anträgen
Leitsatz
Ist trotz der Anordnung des persönlichen Erscheinens die Partei im Termin ausgeblieben und wird ein Widerrufsvergleich abgeschlossen, darf im Falle des Widerrufs kein Ordnungsgeld festgesetzt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat