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Urteil Kein Nachschieben von Mieterhöhungsbegründungsmitteln
Schlagworte
Kein Nachschieben von Mieterhöhungsbegründungsmitteln; Modernisierungsmieterhöhung; Wärmebedarfsberechnung
Leitsätze
1. Die Mieterhöhungserklärung gem. § 3 MHG wegen Wärme dämmaßnahmen ist nur dann wirksam, wenn ihr eine Wärmebedarfsberechnung beigefügt worden ist.
2. Eine Mieterhöhungserklärung kann zwar auch noch im Prozeß nachgeholt werden; das setzt jedoch voraus, daß insoweit eine neue materiell-rechtliche Willenserklärung abgegeben wird. Die bloße Klageerhebung unter Hinweis auf die vorangegangene Mieterhöhungserklärung reicht nicht aus.
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