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Urteil Kein Anspruch auf Gasversorgung
Schlagworte
Kein Anspruch auf Gasversorgung; Gaslieferungsvertrag; Herstellung eines Gashausanschlusses
Leitsatz
1. Ein Gasversorgungsunternehmen kann den Vertrag kündigen, wenn sich der Gasanschluß verzögert und der Kunde keinen Anspruch auf Belieferung hat.
2. Ein Anspruch auf Gasversorgung besteht dann nicht, wenn der Kunde in einem noch unerschlossenen Gebiet wohnt und die Neuerstellung eines Hausanschlusses für das Unternehmen wirtschaftlich unzumutbar ist. (Leitsätze der Redaktion)
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