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Urteil Kein Abwehranspruch gegen Mobilfunkanlage
Schlagworte
Kein Abwehranspruch gegen Mobilfunkanlage
Leitsätze
1. Wenn die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten sind, kann der Mieter nicht wegen der Besorgnis einer Gesundheitsgefährdung Einstellung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage verlangen.
2. Eine Fürsorgepflicht des Vermieters, allen denkbaren abstrakten Gefahren entgegenzuwirken, besteht nicht.
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