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Urteil Kein Winterdienst in der Silvesternacht
Schlagworte
Kein Winterdienst in der Silvesternacht
Leitsatz
Der Eigentümer eines Wohngrundstücks ohne erhöhten Publikumsverkehr ist in der Silvesternacht zwischen 20 Uhr abends und 9 Uhr morgens nicht zum Winterdienst verpflichtet.
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