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Urteil Kein Vorschussanspruch des Mieters gegen Vermieter wegen großflächiger Innenputzschäden bei sog. „Dach und Fach Klausel“
Schlagworte
Kein Vorschussanspruch des Mieters gegen Vermieter wegen großflächiger Innenputzschäden bei sog. „Dach und Fach Klausel“
Leitsatz
Ist vertraglich vereinbart, dass der Vermieter nur die Instandhaltung und Instandsetzung an „Dach und Fach“ schuldet, der Mieter aber ansonsten die Instandhaltung und Instandsetzung, trägt der Mieter die Kosten für die Beseitigung großflächiger Innenputzschäden.
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