Urteil Kein Vollstreckungsschutz gegen Wohnungsräumung allein zum Zwecke der Wohnungssuche
Schlagworte
Kein Vollstreckungsschutz gegen Wohnungsräumung allein zum Zwecke der Wohnungssuche
Leitsätze
1. Vollstreckungsschutz gegen eine Wohnungsräumung kann nicht allein zum Zwecke der Wohnungssuche gewährt werden.
2. Auch bei einer Familie mit vier minderjährigen Kindern, von denen drei schulpflichtig sind und eine Schule in der Nähe der Wohnung besuchen, ist nicht automatisch eine unbillige Härte zu vermuten, die mit den guten Sitten unvereinbar ist.
3. Dem Gläubiger dürfen nicht diejenigen Aufgaben überbürdet werden, die nach dem Sozialstaatsprinzip dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen.
(Leitsätze der Redaktion)
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