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Urteil Kein Verfassungsverstoß bei Anwendung des Berliner Mietspiegels als Schätzgrundlage durch Landgericht Berlin
Schlagworte
Kein Verfassungsverstoß bei Anwendung des Berliner Mietspiegels als Schätzgrundlage durch Landgericht Berlin
Leitsätze
1. Die Anwendung des Berliner Mietspiegels 2015 zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mieterhöhungsverfahren verletzt weder die Eigentumsgarantie noch ist sie willkürlich.
2. Die Nichtzulassung der Revision verstößt nicht gegen den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz oder die Garantie des gesetzlichen Richters.
(Leitsätze der Redaktion)
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