Urteil Kein Scheingeschäft bei erstrebter steuerrechtlicher Anerkennung, Übergang außerhalb von Mietverträgen liegender Rechtsgeschäfte auf den Grundstückserwerber
Schlagworte
Kein Scheingeschäft bei erstrebter steuerrechtlicher Anerkennung, Übergang außerhalb von Mietverträgen liegender Rechtsgeschäfte auf den Grundstückserwerber
Leitsätze
a) Wählen die Vertragsparteien aus steuerlichen Gründen eine bestimmte zivilrechtliche Rechtsgestaltung, sind die zu diesem Zweck abgeschlossenen Rechtsgeschäfte in der Regel ernstlich gewollt und keine Scheingeschäfte i.S.v. § 117 BGB, wenn sie nur im Falle ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit die angestrebte steuerrechtliche Anerkennung finden können (im Anschluss an BGH, Urteil vom 2. März 2009 - II ZR 264/07 - NZG 2009, 659).
b) Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt nicht gemäß §§ 566 Abs. 1, 578 BGB kraft Gesetzes in eine von dem Veräußerer gegenüber einem gemeinnützigen Mieter aus Anlass des Mietvertragsschlusses erteilte Spendenzusage ein. Das gilt auch dann, wenn der Mieter erst durch den Spendenzufluss in die Lage versetzt werden sollte, die vereinbarte Miete aufzubringen (Fortführung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2016 - XII ZR 9/15 - GE 2017, 223 = NZM 2017, 35 und vom 25. Juli 2012 - XII ZR 22/11 - GE 2012, 1225 = NZM 2012, 681).
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