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Urteil Kein Schadensersatz gegen GdWE wegen eines aufgrund mangelnder Vorbereitung verlorenen Beschlussklageverfahrens
Schlagworte
Kein Schadensersatz gegen GdWE wegen eines aufgrund mangelnder Vorbereitung verlorenen Beschlussklageverfahrens
Leitsatz
Eigentümer können nach einem für die GdWE verlorenen Beschlussklageverfahren selbst dann keinen Schadensersatzanspruch gegen die GdWE wegen eines Fehlers des Verwalters bei der Beschlussvorbereitung geltend machen, wenn zur Finanzierung der Kostenerstattungsansprüche eine Sonderumlage erhoben wurde. Es fehlt den Eigentümer an einem Schaden, denn die Vermögensminderung durch ein vermeintliches Fehlverhalten des Verwalters ist alleine bei der GdWE eingetreten.
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