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Urteil Kein Sachverständigen-Honorar bei Verwendung von KI
Schlagworte
Kein Sachverständigen-Honorar bei Verwendung von KI
Leitsatz
Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf 0 € festgesetzt werden.
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