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Urteil Kein Sachverständigen-Honorar bei Verwendung von KI


Schlagworte

Kein Sachverständigen-Honorar bei Verwendung von KI

Leitsatz

Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf 0 € festgesetzt werden.

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