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Urteil Kein Bestreiten des Bestreitens der Gegenseite im Prozess


Schlagworte

Kein Bestreiten des Bestreitens der Gegenseite im Prozess

Leitsatz

Auch in einem vorausgegangenen Vortrag der Partei kann ein Bestreiten nachfolgender Behauptungen der Gegenseite liegen, wenn jener Vortrag diesen Behauptungen widerspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - VI ZR 55/00, NJW-RR 2001, 1294 unter II 1).

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