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Urteil Kein Bestreiten des Bestreitens der Gegenseite im Prozess
Schlagworte
Kein Bestreiten des Bestreitens der Gegenseite im Prozess
Leitsatz
Auch in einem vorausgegangenen Vortrag der Partei kann ein Bestreiten nachfolgender Behauptungen der Gegenseite liegen, wenn jener Vortrag diesen Behauptungen widerspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - VI ZR 55/00, NJW-RR 2001, 1294 unter II 1).
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