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Urteil Kein Beseitigungsanspruch eines Baumes bei überwiegendem Erhaltungsinteresse
Schlagworte
Kein Beseitigungsanspruch eines Baumes bei überwiegendem Erhaltungsinteresse
Leitsatz
Nach § 923 Abs. 2 BGB kann grundsätzlich jeder Miteigentümer eines Grenzbaums dessen Beseitigung verlangen, sofern dem Baum aufgrund seiner kleinklimatischen Bedeutung und unter Berücksichtigung des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses kein überwiegendes Erhaltungsinteresse zukommt und die Beeinträchtigungen nicht schwer wiegen. (Leitsatz der Redaktion)
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