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Urteil Kein Beschlussanfechtungsverfahren bei Beschlüssen über gemeinsames Bruchteilseigentum
Schlagworte
Kein Beschlussanfechtungsverfahren bei Beschlüssen über gemeinsames Bruchteilseigentum
Leitsätze
1. Fassen Miteigentümer einer Wohnung, die zu einer Wohnungseigentumsanlage gehört, Beschlüsse über die Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden Wohnung, können diese nicht im Beschlussanfechtungsverfahren nach § 46 WEG angefochten werden.
2. Derartige Verfahren sind keine Wohnungseigentumssachen nach § 43 WEG.
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