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Urteil Kautionszweckvereinbarung
Schlagworte
Kautionszweckvereinbarung; Altkautionen
Leitsätze
1. Neugeschaffener und damit preisfreier Wohnraum bei Wohnungsvergrößerung können nur die Teile der Wohnung sein, die bisher zum Wohnen nicht geeignet waren.
2. Eine Kautionsvereinbarung war auch ohne ausdrückliche Zweckbestimmung wirksam.
3. Durch Aufhebung der Preisbindung wird die Zweckbestimmung für Altkautionen nicht erweitert.
4. Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Mieten im Sinne des § 5 GVW verjährt in vier Jahren.
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