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Urteil Kautionsrückforderung nur von allen Mietern gemeinsam
Schlagworte
Kautionsrückforderung nur von allen Mietern gemeinsam; keine allgemeine richterliche Frage- und Aufklärungspflicht
Leitsatz
Das Gericht ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, den anwaltlich vertretenen Kläger, der als einer von mehreren Mietern allein auf Rückzahlung der Kaution klagt, auf die fehlende Aktivlegitimation hinzuweisen. (Leitsatz der Redaktion)
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