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Urteil Kaution im Sozialen Wohnungsbau
Schlagworte
Kaution im Sozialen Wohnungsbau; Kaution/Sozialer Wohnungsbau; Sozialer Wohnungsbau/Kaution; Sicherheitsleistung/Sozialer Wohnungsbau; Unwirksamkeit von Kaution/Sozialer Wohnungsbau; Sicherungszweck/Angabe bei Kautionsvereinbarung
Leitsatz
Vereinbaren die Mietvertragsparteien entgegen der Vorschrift des § 9 Abs. 5 Satz 1 WoBindG, daß eine vom Mieter erbrachte Sicherheitsleistung zur Sicherung von Ansprüchen dienen soll, die nicht im Gesetz genannt sind, so ist diese Vereinbarung insgesamt unzulässig.
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