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Urteil Jewish Claims Eintritt nur für am 29. September 1990 unbekannte Mitglieder einer Erbengemeinschaft


Schlagworte

Jewish Claims Eintritt nur für am 29. September 1990 unbekannte Mitglieder einer Erbengemeinschaft

Leitsatz

Die Conference on Jewish Material Claims against Germany, Inc. tritt gemäß § 2a Abs. 1a VermG nur an die Stelle derjenigen namentlich nicht bekannten Miterben oder Miterben unbekannten Aufenthalts, die am 29. September 1990 Mitglied der Erbengemeinschaft waren.

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