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Urteil Internationale Zuständigkeit für Hausgeldforderungen
Schlagworte
Internationale Zuständigkeit für Hausgeldforderungen
Leitsatz
Die deutschen Gerichte sind für eine Hausgeldforderung einer deutschen Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen im Ausland wohnenden (auch ehemaligen) Wohnungseigentümer zuständig.
(Leitsatz der Redaktion)
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