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Urteil Instandsetzungsanspruch
Schlagworte
Instandsetzungsanspruch; Mängelbeseitigungsanspruch; Vorschussanspruch; Mietermehrheit; Aktivlegitimation; Treppenhausrenovierung
Leitsätze
1. Bei einer Mehrheit von Mietern kann auch der einzelne Mieter Vorschuß für Instandsetzungsarbeiten geltend machen.
2. Der Vermieter ist zur Renovierung des Treppenhauses nur verpflichtet, wenn der Zustand schlechthin unzumutbar ist.
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