« zurück zur Suche
Urteil Inkassodienstleister und Mietpreisbremse
Schlagworte
Inkassodienstleister und Mietpreisbremse
Leitsätze
1. Ein Inkassodienstleister ist befugt, Verstöße gegen die Mietpreisbremse für den Mieter geltend zu machen. Ein Verstoß gegen das RDG liegt darin nicht.
2. Das gilt auch für die Geltendmachung von vorgerichtlichen Auskunftsansprüchen. (Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat
