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Urteil Höhere als zuerkannte Entschädigung, unredlicher Erwerb
Schlagworte
Höhere als zuerkannte Entschädigung, unredlicher Erwerb
Leitsatz
Unterlässt es das Gericht, die als Zeugen vernommenen Käufer eines restitutionsbelasteten Grundstücks danach zu befragen, ob sie informelle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR gewesen seien, ihr Eigentumserwerb mithin unredlich im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG gewesen sei, führt das im Entschädigungsprozess nicht zu einem Verfahrensmangel, auf dem die Entscheidung beruhen kann
(Leitsatz der Redaktion)
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