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Urteil Hochwertiger Bodenbelag, City-Lage, ÖPNV, Nahversorgung


Schlagworte

Hochwertiger Bodenbelag, City-Lage, ÖPNV, Nahversorgung

Leitsätze

1. Abgezogene Holzdielen seien nicht als hochwertiger Bodenbelag i.S.d. Berliner Mietspiegels als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen.

2. Verkehrsanbindung und Nahversorgung sind regelmäßig im Rahmen des Berliner Mietspiegels bereits bei der Wohnlageneinteilung berücksichtigt und können nur dann als zusätzliches wohnwertminderndes oder wohnwerterhöhendes Merkmal einer Wohnung in einer bestimmten Wohnlage berücksichtigt werden, wenn sie in erheblichem Maße von dem Durchschnitt innerhalb der gegebenen Wohnlage abweichen.

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