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Urteil Hinweispflicht, - des Gerichts
Schlagworte
Hinweispflicht, - des Gerichts; Überraschungsentscheidung, Verbot der -
Leitsatz
Das Berufungsgericht verletzt seine Hinweispflicht aus §§ 139 Abs. 1, 278 Abs. 3 ZPO, wenn es ohne vorherigen Hinweis eine Klage wegen fehlender schlüssiger Darstellung zur Sachbefugnis abweist, nachdem die Vorinstanz dieser stattgegeben hatte.
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