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Urteil Hinweispflicht des Berufungsgerichts


Schlagworte

Hinweispflicht des Berufungsgerichts

Leitsatz

Will das Berufungsgericht in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen, muss es dem Kläger rechtzeitig mitteilen, dass der bisherige Vortrag ergänzungsbedürftig ist. Ein Hinweis in der mündlichen Verhandlung ohne Vertagung oder Schriftsatznachlass reicht nicht.

(Leitsatz der Redaktion)

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