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Urteil Hinweispflicht des Berufungsgerichts
Schlagworte
Hinweispflicht des Berufungsgerichts
Leitsatz
Will das Berufungsgericht in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen, muss es dem Kläger rechtzeitig mitteilen, dass der bisherige Vortrag ergänzungsbedürftig ist. Ein Hinweis in der mündlichen Verhandlung ohne Vertagung oder Schriftsatznachlass reicht nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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