« zurück zur Suche
Urteil Hinterlegungsklausel bei Mietminderung
Schlagworte
Hinterlegungsklausel bei Mietminderung
Leitsatz
Die in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene Klausel folgenden Inhalts:
"Eine nicht ausdrücklich vom Vermieter zugestandene oder rechtskräftig bestätigte Mietminderung darf der Mieter nur vornehmen, wenn in Höhe des Minderungsbetrages zugleich eine Hinterlegung bei der Justizkasse eines Deutschen Gerichts durch ihn erfolgt"
ist wirksam und verstößt insbesondere nicht gegen § 307 BGB.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat