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Urteil Hemmung des Störungsbeseitigungsanspruches
Schlagworte
Hemmung des Störungsbeseitigungsanspruches
Leitsatz
In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist die Zeit nicht einzuberechnen, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer genehmigt war.
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