Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Ein-Rohr-System; Raumtemperatur; Abstrahlfläche; Wärmeerfassungsgerät; Verbrauchserfassungsgerät; Handhabungsfehler; Verbrauchswerte
Leitsatz
Enthält bei dem Ein-Rohr-System nur der erste Heizkörper in der Ringleitung die volle Heizungstemperatur, während die nachfolgenden nur mit Mischwasser versorgt werden, und muß daher die Raumtemperatur mit einer geringeren Abstrahlfläche erzielt werden, ist eine Installierung des Wärmeerfassungsgerätes im oberen Bereich fehlerhaft. Daraus gewonnene Verbrauchswerte dürfen nicht in eine Heizkostenabrechnung eingestellt werden. Eine unter Verwendung derartiger Verbrauchswerte erstellte Heizkostenabrechnung ist nicht ordnungsgemäß.
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