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Urteil „Heilung” einer unzulässigen Berufung durch Anschlussberufung
Schlagworte
„Heilung” einer unzulässigen Berufung durch Anschlussberufung; Ersatz von Rechtsanwaltskosten; grobe Prüfung der Zuständigkeit; unzuständiges Gericht; prozessuale Fürsorgepflicht; faire Verfahrensgestaltung
Leitsatz
Die Berufung kann nicht als unzulässig verworfen werden, wenn zugleich eine wirksame Anschlussberufung eingelegt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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